LRS

Symptome einer Lese-Rechtschreib-Schwäche

Was ist eine Lese-Rechtschreib-Schwäche?

     
         
     


Symptome einer LRS


Ihr Kind liest für sein Alter auffällig langsam und stockend.

Obwohl Sie regelmäßig und viel üben, schreibt es auch geübte Wörter immer wieder falsch.
Selbst beim Abschreiben unterlaufen ihm regelmäßig Fehler, die Sie sich nicht erklären können.

Möglicherweise liegt bei Ihrem Kind eine Lese-Rechtschreib-Schwäche vor.

Professionelle Tests geben hier die nötige Klarheit. In einer LRS-Therapie wird Ihr Kind dort abgeholt, wo es steht und erlernt wirkungsvolle Methoden und Strategien, sich selbst zu helfen. Spielerische Elemente und erreichbare Ziele geben Ihrem Kind den Spaß am Lernen zurück und bauen sein Selbstbewusstsein wieder auf.

Eine Lese-Rechtschreib-Schwäche muss kein lebenslanges Schicksal sein!

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Was ist eine Lese-Rechtschreib-Schwäche?


Unter einer Lese-Rechtschreib-Schwäche versteht man massive und lang andauernde Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und des Schreibens. Andere Begriffe für diese Schwierigkeiten sind Legasthenie und LRS, also Lese-Rechtschreib-Schwierigkeit.
Es ist völlig normal, dass Schüler Fehler machen. Von einer LRS spricht man deshalb nur, wenn die Leistungen im schriftsprachlichen Bereich deutlich schlechter sind als die allgemeinen Intelligenzleistungen. Um dies festzustellen, werden ein Lese- und ein Rechtschreibtest sowie ein Intelligenztest gemacht. Zudem muss ausgeschlossen werden, dass Schwierigkeiten beim Hören und Sehen die Ursache für die schlechten Leistungen sind.

Eine LRS ist eine Teilleistungsstörung, die in einigen Familien gehäuft auftritt. Deswegen vermutet man neuerdings eine genetische Komponente beim Auftreten einer LRS. Eineiige Zwillinge haben häufiger beide eine LRS als zweieiige Zwillinge.
In vielen Schulen werden inzwischen spezielle LRS-Kurse angeboten, um Schüler mit Lese-Rechtschreib-Schwäche zu fördern. Dadurch wird einer ganzen Anzahl von Schülern effektiv geholfen. Bei einer schweren LRS reichen diese Kurse allerdings nicht aus. In diesem Fall ist eine LRS-Therapie sinnvoll, in der gezielt auf die Probleme des Kindes oder des Jugendlichen eingegangen werden kann. Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass eine frühzeitige Förderung die besten Ergebnisse erzielt.

Wie auch in den anderen Bundesländern gibt es in Baden-Württemberg einen sogenannten LRS-Erlass. Gemeint ist damit die Verwaltungsvorschrift „Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und besonderem Förderbedarf“ vom 22.08.2008. In dieser Vorschrift ist geregelt, dass bei Schülern bis Klasse 6, deren Leistungen im Lesen und Rechtschreiben dauerhaft, d.h. in der Regel etwa über ein halbes Jahr, geringer als mit der Note ausreichend bewertet wurden, die Leistungen im Lesen oder Rechtschreiben zurückhaltend gewichtet werden. Ab Klasse 7 gilt dies nur in besonders begründeten Einzelfällen. Die Entscheidung darüber trifft die Klassenkonferenz unter Vorsitz des Schulleiters. Die zurückhaltende Bewertung wird im Zeugnis unter „Bemerkungen“ festgehalten.

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